Hausordnung unserer Schule

So sollte sich jeder Schüler verhalten

 

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Leisnig verhalten sich zu jedem höflich, zuvorkommend, kameradschaftlich und hilfsbereit.

  • Für alle Schüler beginnt der Einlass um 7.00 Uhr. Dann können sich die Kinder, die keinen Frühhort besuchen, unter Aufsicht in ihrem Klassenzimmer aufhalten. Ab 7.15 Uhr betreut der Lehrer, der in der ersten Stunde Unterricht in der Klasse hat, die Schüler. Beim Vorklingeln (7.25 Uhr) gehen die Schüler auf ihren Platz und bereiten sich auf den Unterricht vor. (z. B. Auspacken der Unterrichtsmaterialien)

  • Die Schüler der Grundschule kommen nicht mit Fahrrädern zum Unterricht, weil für die Sicherheit der Fahrräder nicht garantiert werden kann und keine Unterstell-möglichkeit dafür besteht.

  • Während der Unterrichtszeit, dazu gehören auch die Pausen, darf das Schulgelände nicht verlassen werden. In dringenden Fällen ist eine schriftliche Mitteilung der Eltern erforderlich.

  • In der Zeit von 9.00 Uhr bis 9.30 Uhr findet eine Entspannungs- bzw. Bewegungs- und Frühstückspause statt.

  • Mittagspause ist um 11.00 Uhr. Essenteilnehmer gehen in den Speiseraum, nehmen in Ruhe ihr Essen ein und begeben sich anschließend auf den Hof zur aktiven Bewegungspause. Auf dem Schulhof verhalten sich alle Schüler rücksichtsvoll.

  • Die Jacken und Mäntel werden nicht mit ins Klassenzimmer genommen. Alle Sachen werden im eigenen Spint abgelegt. Im Zimmer tragen die Schüler Hausschuhe.

  • Das Trinken im Unterricht ist erlaubt. Kinder, die am Trinkbrunnen Flaschen bzw. Becher füllen oder trinken spritzen nicht mit Wasser (Unfallgefahr!).

  • Alle Kinder sind bemüht, das Schulgebäude sauber zu halten und das Inventar zu schonen. Sachschäden sind dem Lehrer zu melden. Bei vorsätzlicher Beschädigung des Schuleigentums haften die Eltern.

  • Die Schüler achten auf ihr persönliches Eigentum. Für Wertsachen und Geld ist die Schule bei Verlust nicht haftbar. Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.

  • Bei Alarm tritt die Klasse sofort an und verlässt unter Führung des Lehrers das Schulgebäude. (siehe Alarmplan)

  • In der GS besteht ein generelles Handyverbot (Ausnahmegenehmigungen werden nur nach schriftlichem Antrag der Eltern erteilt.)

  • Alle schriftlichen Kontrollarbeiten zur Leistungsermittlung werden mit Füller geschrieben.

Diese Hausordnung wurde am 01.08.2017 in der Lehrerkonferenz besprochen und am 11.09.17 durch die Schulkonferenz bestätigt und tritt ab 12.09.17 in Kraft.