FAQ Selbsttests an Grundschulen

05. 04. 2021

Hier haben wir alle wichtigen Informationen rund um die Selbsttest für Sie zusammen gestellt:

 

 

 

Warum sollen Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Antigen-Selbsttest durchführen?

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es die Aufgabe aller, dafür zu sorgen, dass Schule ein möglichst sicherer Ort bleibt. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von »Laienselbsttests« macht Präsenzunterricht wieder möglich. Gemeinsam mit den übrigen Infektionsschutzmaßnahmen spannt sich damit ein Sicherheitsnetz, das wir in Zeiten der Corona-Pandemie benötigen. Die an den Schulstandorten stattfindenden Selbsttests geben Schülerinnen und Schülern sowie dem gesamten Schulpersonal Klarheit über die Infektionslage am Schulstandort. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung im Schulbetrieb einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten.

Wie werden die Tests durchgeführt?

Die Tests werden von den Schülerinnen und Schülern ab der Primarstufe in der Regel im Klassenverband durchgeführt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht. Lehrerinnen und Lehrer unterstützen die Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal führen den Test zweimal in der Woche durch.

Was ist der Antigen-Selbsttest?

Der Antigen-Selbsttest kann im Rahmen seiner Leistungsdaten wie auch andere Schnelltests innerhalb von nur 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob die Testperson zum Zeitpunkt der Testung mit Corona infiziert ist oder nicht. Neu an diesem Schnelltest ist, dass er von der Testperson selbst durchgeführt werden kann.

Mit einem Antigen-Schnelltest können vor allem Personen mit hoher Virenlast ausfindig gemacht werden – also genau jene Personen, von denen eine Ansteckungsgefahr für das direkte Umfeld ausgeht. Eine hundertprozentige Sicherheit bietet der Test jedoch nicht.

Welche Tests werden verwendet?

Für die Selbsttestungen werden allen Schulen geeignete durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassene Selbsttestkits kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Warum kann die Testperson den Test selbst durchführen?

Der Tupfer muss nicht mehr tief in die obere Nasenhöhle eingeführt werden, sondern nur etwa zwei Zentimeter tief in jedes Nasenloch. Diese einfache Anwendung ermöglicht es, dass auch ein Laie den Test durchführen kann. Damit hat der Antigen-Selbsttest gegenüber anderen Schnelltests, die nur von fachlich geschultem Personal vorgenommen werden können, einen zentralen Vorteil in der Durchführung.

 

Wie läuft die Testung an der Schule ab?

Die Antigen-Selbsttests werden in der Schule im Klassenraum unter Aufsicht einer Lehrkraft durchgeführt. Schülerinnen und Schüler führen die Tests unter Anleitung von Lehrpersonen selbst durch. Bei der Durchführung sind die Herstellerhinweise entsprechend der Gebrauchsinformation zu beachten.

 

Wo finde ich eine Anleitung für die Selbsttests?

Darüber informieret ein Anleitungsvideos Schülerinnen und Schüler. Bitte einfach auf das Video hier unten klicken:

 

Was ist zu tun, wenn das Ergebnis des Selbsttests positiv ist?

Wird eine Schülerin oder ein Schüler im Antigen-Selbsttest positiv getestet, begibt sich die Schülerin oder der Schüler je nach Alter in ein freies Zimmer und wartet dort auf die Abholung durch die Eltern oder verlässt selbstständig die Schule, begibt sich in häusliche Quarantäne und informiert das Gesundheitsamt.

Die Schulleitung kontaktiert die Erziehungsberechtigten und informiert ebenso das zuständige Gesundheitsamt.

Die endgültige Beurteilung, ob eine COVID-19-Infektion vorliegt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, obliegt dem Gesundheitsamt.

 

Welche Daten werden im Zuge des Selbsttests verarbeitet und gespeichert?

Personenbezogene Daten (zum Beispiel Name, Schülerstatus, Testergebnis, Angaben zur Untersuchung) werden für die Durchführung und Dokumentation des Tests verarbeitet und unverzüglich gelöscht, sobald sie für diese Zwecke sowie zur Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr benötigt werden. Dazu müssen die Personensorgeberechtigten bzw. die Schülerinnen und Schüler eine Einverständniserklärung unterzeichnen.

 

 

 

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