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Geänderte Gültigkeit qualifizierter Selbstauskünfte

17. 05. 2021

Ab Montag, den 17.5.21 ist der Negativnachweis für Schülerinnen und Schüler mittels einer qualifizierten Selbstauskunft leider nicht mehr möglich. 

 

Die bisherige Möglichkeit nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, den zweimaligen Test pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu Hause machen zu können, hat die Bundesregierung durch eine eigene Regelung ersetzt. Eine qualifizierte Selbstauskunft ist daher nicht mehr möglich, da das Bundesrecht gilt.

Ab sofort müssen die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden. Auch ein Test beim Arzt oder im Testzentrum mit Vorlage des Testergebnisses ist weiterhin möglich.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

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